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Vom 7. bis einschließlich 14. November 2011 werden in den zehn Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2012/2013 angenommen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches oder einer Geburtsurkunde des Kindes in einer Grundschule vorzusprechen. Mehrfachanmeldungen sind nicht erwünscht.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 1. Oktober 2012 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2012. Kinder, die nach dem 1. Oktober 2012 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden. Die Schulleiter entscheiden in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.
Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die jeweilige Grundschule mitgeteilt.